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ALLGEMEINE LIEFERUNGSBEDINGUNGEN VON DEM DE KAAP
De Kaap, wohnhaft in Zoelen und registriert bei der Handelskammer in Rivierenland unter dem Nummer 11.03.20.79.
1. Begriffen
1. De Kaap: Die private Gesellschaft mit beschränktem Haftung De Kaap;
2. Auftraggeber; die gegensätzliche Partei oder Auftraggeber von der De Kaap;
3. Veranstaltung: jeder Aktivität der von De Kaap organisiert wurde, oder auf dem Standort De Kaap statt findet;
4. Vereinbarung: Jede Vereinbarung zwischen der De Kaap und ein Auftraggeber zu das organisieren und anbieten von Veranstaltungen oder das mieten von Gütern durch De Kaap;
5. Teilnehmer: ein einheimischer Person der teilnehmt an ein Veranstaltung oder Waren mietet von De Kaap;
6. Ticketkosten: der Betrag der durch den Auftraggeber (pro Teilnehmer) zahlt muss werden für (der Teilnahme an) der Veranstaltung;
7. Bedingungen: diese allgemeine Geschäftsbedingungen.
2. Allgemein
1. Die Bedingungen sind gültig für alle Angebote, Offerten, Verträge und Dienstleistungen von De Kaap, wo die Bedingungen nicht durch die Parteien ausdrücklich und schriftlich sich unterscheiden.
2. Alle Angebote und Offerten von De Kaap sind freibleibend, sofern nicht anderes ausdrücklich angegeben ist. Frühere Angebote, Voranschlagen und sonstige werden zurück gezogen nach der Veröffentlichung von einen neuen Offerte, Voraschlag oder Sonstige.
3. Allgemeine Bedingungen die durch der Auftraggeber sind hantiert oder wonach der Auftraggeber auf einiger Art und Weise verweist, werden hiermit ausdrücklich abgelehen, es sei denn es ist ausdrücklich schriftlich akzeptiert von De Kaap.
4. Im Falle eines Konflikts zwischen Bestimmungen aus dem Vereinbarung und der Text von den Bedingungen gelten die Bestimmungen aus der Vereinbarung.
5. Eventuelle Abweichungen von den Bedingungen müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. An derartige Abweichungen können keine Rechte entnommen werden in Bezug auf späteren rechtlichen Beziehungen.
6. Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder die Bedingungen ungültig oder unverpflichtet sind wegen Unvereinbarkeit mit zwingenden Rechts, bleibt der Vereinbarung und/oder die Bedingungen für das überige in Kraft, und werden die Parteien in gutem Übereinstimmung die ungültige und nicht bindende Bidingungen ersetzt werden durch ein andere die gültig und verbindlich ist, und wovon die rechtlichen Wirkungen die von ungültigen und unverbindlichen Bedingungen, auch im Hinblick auf Art und Umfang von der Vereinbahrung, für so viel wie möglich herankommen.
7. Wenn und soweit die ordnungsgemäße Durchführung von dem Vereinbahrung erforderlich sind, hat De Kaap das Recht bestimmte Arbeiten durch Dritte ausführen zu lassen.
8. Der Auftraggeber ist verpflichtet um immer alle zumutbaren Zusammenarbeit zu genehmigen zu Ende De Kaap fähig der Vereinbarung konform Ihre Verpflichtungen nachkommen.
9. Bilder und Spezifikationen die durch De Kaap angeboten wurden sind freibleibend und haben nur der Zweck um ein allgemeine Vorstellung zu geben, von dem was De Kaap zu bieten hat.
10. De Kaap behält sich das Recht, einzelne Teilnehmer in Gruppen zu teilen.
3. Allgemeine Verpflichtungen Auftraggeber und Teilnehmer(s)
1. Der Auftraggeber muss sicherstellen, dass die Teilnehmer(s) die folgende Bedingungen erfüllen: - Der Teilnehmer(s) ist (sind) verpflichtet alle Anweisungen zu verfüllen die durch De Kaap, Mitarbeiter oder durch Dritter aufgetragen würden, und wie auf (Sicherheits-) Zeichen auf dem Standort De Kaap und in die Hausordnung De Kaap erklärt, die Förderung eine gute Ausübung von der Veranstaltung und sollte sich wie ein guter Teilnehmer zu verhalten und Respekt zu haben für andere Personen und die Umwelt, und ist (sind) ansprechbar für Schäden, die durch seine (ihre) rechtswidriges Verhalten verursacht werden, die Maßnahmer der Beurteilung ist der Durchführung einer sorgfältiger Teilnehmer.
2. Die Teilnehmer(s) müssen auf ein sorgfältiger Weise mit alle Materialen und Gebrauchsgüter um zu gehen und diese Vereinbarung ihre Verwendung zu gebrauchen.
3. Die Teilnehmer(s) müssen vor dem Veranstaltung kein Alkohol/Drugs genützt haben.
4. Die Teilnehmer(s), die solche Belästigungen oder Last verürsagt hat(ben) oder kann/können darstellen, für das Personal von De Kaap oder Dritten, oder Alkohol/Drugs vor der Veranstaltung genützt haben darf/dürfen von De Kaap von (Fortsetzung von) der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne das De Kaap af Erstattung der (teilweise) das Ticket kostet.
5. Alle von der Belästigung durch (ein) Teilnehmer (s) und /oder dur nützung von Alkohol/Drugs für De Kaap entstehenden Kosten, auf die Möglichkeit De Kaap, sind im Namen des Auftraggebers oder der Teilnehmer(s).
6. Wenn für ein bestimmten Unterteil von der Veranstaltung zusätzliche Bedingungen zu der Teilnahme des Teilnehmers wird gestellt, zum Beispiel das Alter von 18 Jahr erreicht haben, min. Anzahl Jahren im Besitz eines Führerscheins und so weiter, dann ist es der Verantwortung des Auftraggebers um sicher zu stellen dass die relevanten Teilnehmer diesen Bedingungen erfüllen. Anfallende Bedingungen dergleichen gelten in jedem Fall für die Nutzung eines Fahrzeug.
7. Wenn Anzeichen und / oder Anweisungen des Personals De Kaap, oder durch Dritten oder auf Schildern auf dem Standort oder durch De Kaap verwendete Hausordnung, nicht befolgt werden, verfallt jede Haftung De Kaap.
8. Der Auftraggeber und jeder Teilnhemer sind verpflichtet um der erste Anfrage von De Kaap ein gültigen Ausweis sehen zu lassen.
9. Jeder Teilnehmer muss vor der Anfang der Veranstaltung ein angemessene Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben zu Gunsten der Teilnahme an der Veranstaltung.
10. Der Auftraggeber ist durch De Kaap persönlich haftbar für alle Verpflichtungen aus dem Vereinbarung.
11. Der Auftraggeber ist Haftbar für das korrekt einfüllen durch der/ein Teilnehmer(s) von De Kaap ausgegebene Formularen. Auch ist der Auftraggeber haftbar für alle Schäden die De Kaap hat als Ergebnis der Verwendung des Teilnehmers von Attributen von De Kaap vorgesehen. Auch ist der Auftraggeber persönlich Haftbar jegens De Kaap für einige Verpflichtungen die der Teilnehmer(s) gegen De Kaap hat/haben auf Grund der Teilnahme durch der Teilnehmer an der Veranstaltung.
12. Bei der Nutzung eines Fahrzeug gibt es ein eigenes Risiko in Höhe von €500 euro. Der Fahrer muss mindestens 23 Jahre alt sein, sowieso Führerschein Klasse B besitzen.
13. Der Person der im Namen oder zugunsten Dritter der Vereinbarung angeht ist, neben diesen Dritten, persönlich Haftbar für alle aus der Vereinbahrung entstehenden Verpflichtungen. Weiter sind die Teilnehmers verantwortlich für ihr (eigene) Beitrag in die Verpflichtungen entstehend aus dem Vereinbahrung.
4. Vertragsschluss
1. Ein Vereinbarung entsteht zuerst auf das Moment das De Kaap die Zahlung gut bekommen hat von ein Buchung von ein Veranstaltung durch der Auftraggeber entlang von das Ticket Bestellungsformular auf der Webste von De Kaap. Wenn der Auftraggeber auf eine andere Weise gebucht hat dann auf der Website, entsteht der Vereinbahrung wenn De Kaap das empfangen hat von ein Auftragsbestätigung mit Unterschreibung oder, wenn das früher ist, die Zahlung von der Veranstaltung durch der Auftraggeber. Der Auftragsbestätigung wird geachtet der Vereinbarung richtig und komplett sehen zu lassen. \
2. De Kaap hat keine Verpflichtung um Änderungen in der Vereinbarung zu akzeptieren. Änderungen in der Vereinbarung, einschließlich der Ausbreitung der bereits zugewiesenen Arbeit, sind verbindlich für De Kaap, nur wenn Sie diese Änderung schriftlich bestätigt haben. De Kaap ist ferner berichtigt die kommende Bedingungen zu verbinden an die Änderungen. Wenn ein Änderungzur Preisänderung führt, werden die Preisänderung und die Verwirkungskosten (von €35,00) in Rechnung gestellt für den Auftraggeber, im Form eine Rechnung.
3. Wenn der Vereinbarung entsteht zwischen De Kaap und zwei oder mehrere Auftraggeber sind die Auftraggeber beide persönlicht haftbar für die Erfüllung von der aus dem Vertrag entstanden Verpflichtungen.
4. Der Auftraggeber kan Vorlieben angeben für die Fertigstellung von der Veranstaltung. Soweit möglich wird De Kaap versuchen diese zu berücksichtigen.
5. Befügnis De Kaap
1. Wenn die tatsächliche Gruppe Teilnehmers zum Zeitpunkt von der Veranstaltung aus weniger wie 10 Leute besteht, ist De Kaap berichtigt um die Gruppe zu verschmelzen mit andere Gruppen Teilnehmers.
2. Wenn vor oder während der Veranstaltung vorkommt das bestimmte Teile von der Veranstaltung nicht gebraucht werden, der weil es nicht möglich ist durch der Geschäftigkeit dem Teil des Programms zu machen, gibt dies der Auftraggeber keine Rechte auf ein Erstattung von der Berechtigung (oder ein Teil von der) Ticketpreis.
6. Preis und Zahlung
1. Der Ticketpreis und der Betrag für die Unfallskosten müssen vollständig im Voraus zahlt werden. Wenn der Veranstaltung geschiet vor dem Ablauf der Zahlungsfrist, muss die Rechnung gleich zahlt werden, oder zumindest vor der Anfang von der Veranstaltung.
2. Wenn der Auftraggeber ein Vereinbarung hat geschlossen für einen bestimmten Anzahl Teilnehmern und während der Veranstaltung auskommt dass es mehrere Teilnehmern sind, ist es im Ermessen De Kaap diese Personen auf der Veranstaltung zu erlauben oder nicht. Wenn De Kaap (teilweise) die Menschen erlaubt, sind der Auftraggeber und die Personen für die Kosten anständig für die Teilnahme an der Veranstaltung mit ein Zusatz von 35%. Ein eventuellen Rabatt dass der Auftraggeber hat empfangen bei das entstanden von der Vereinbarung, gilt nicht für diese zusätzliche Person(en).
3. Durch der Auftraggeber respektive Teilnehmer(s) während der Veranstaltung entstehende Kosten, werden im Prinzip direkt zahlt, oder wenn De Kaap das erlaubt mit eine Rechnung hinterher.
4. Unbeschadet das Bestimmte im Artikels 6.1, gilt für alle Rechnungen von De Kaap ein Zahlungsfrist von 14 Tage.
5. Wenn die verspätete Zahlung sich bezieht auf die Zahlung der Veranstaltung, ist es im Ermessen der GEH eine Zahlungserinnerung zu senden entweder anzunehmen dass die Veranstaltung durch der Auftraggeber annuliert würde. Wenn eine Zahlungserinnerung werd geschickt und die nicht zeitig zahlt wird, weird die Veranstaltung durch annuliert. De Kaap hat das Recht um die entstanden Annulierungskosten in Rechnung zu bringen an der Auftraggeber. Im Falle einer annulierung gelten die Bestimmungen von Artikel 8.
6. Wenn der Auftraggeber seine Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, hat der durch die einzige Tatsache , ohne das eine Hinweisbekanntmachung erforderlich ist, in dem Fall sämtliche Ansprüche gegen der Auftraggeber direkt einforderbar sind und der Auftraggeber einer Zins von 1% über jeder Monat, einschließlich bedeutet das auch einen Teil von dem Monats, De Kaap schuldig.
7. Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten die De Kaap als Folge der nich nachkommen von der Auftraggeber von seiner (Zahlungs-) Verpflichtungen, sind vom Auftraggeber zu tragen. Unterlässt der Auftraggeber weiterhin der geschuldeter Betrag zuzüglich Zinsen gegenüber erfüllen, wird De Kaapden Anspruch für die Sammlung der Zahlung aus den Händen genommen. Der Auftraggeber und der Teilnehmer sind in diesem Fall verpflichtet, mindestens 15% zu zahlen, mit einem Minimum von € 100, - des fälligen Betrages zuzüglich der gesetzlichen Zinsen relevanten Inkassokosten.
8. Wenn De Kaap den vollen Ticketpreis nicht stattig vor der Veranstaltung empfangen hat, ist Sie berechtigt die Teilnehmer zu verweigern. Der Auftraggeber hat keine Rechte auf eine Rückerstattung des bereits gezahlten Teil des Ticketpreises.
7. Medische Essenzen
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet eventuelle medizinische und / oder bedingten Probleme / Besonderheiten von ein (oder mehrere) Teilnehmer(s), die seine / ihre Teilnahme beeinflussen können, weit vor der Veranstaltung schriftlich an De Kaap schicken. De Kaap wird sich anstrengen um diese Anforderungen zu erfüllen, es sei denn dies kann vernünftigerweise nicht von ihr verlangt werden.
2. De Kaap hat das Recht die Kosten für Medizinischen Probleme eines (oder mehrere) Teilnehmer durch der Auftraggeber zahlen zu lassen.
3. Wenn der Kunde die medizinische Probleme eines (oder mehrere) Teilnehmer, die nicht (rechtzeitig) schriftlich an De Kaap durchgegeben sind, hat De Kaap das Recht die desbetriffende Teilnehmer nicht zu erlauben auf der Veranstaltung. In diesem Fall wird der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises Kosten berechtigt.
4. Der Teilnehmer ist und bleibt selber verantwortlich, ob er / sie ausreichend gesunden und / oder bedingt geeignet ist um an (ein bestimmtes Teil) der Veranstaltung teilzunehmen.
8. Absage der Veranstaltung
1. Der Auftraggeber wird empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
2. Der Auftraggeber kann den Vertrag annulieren pro angeschrieben Brief, wobei das Datum von Empfang durch De Kaap zum Kündigungstermin gilt. Im Falle einer Stornierung ist der Auftraggeber (teilweise) die Ticketkosten verschuldigt, unter den folgenden Bedingungen:
3. Stornierung mehr wie 2 Monate vor dem Veranstaltung: 15% des Ticketkosten;
4. Stornierung 2 - 1 Monate (n) vor dem Veranstaltung: 35% des Ticketkosten;
5. Stornierung zwischen 1 Monat und 14 Tage vor dem Veranstaltung: 60% des Ticketkosten;
6. Stornierung 14 bis 7 Tage vor dem Veranstaltung: 85% des Ticketkosten;
7. Annullierung 7 Tage oder weniger vor dem Veranstaltung oder wenn Teilnehmer nicht erscheinen: 100% des Ticketkosten.
8. In dem vorstehenden Absatz gilt auch wenn ein Veranstaltung aus mehreren Teilen zusammengesetzt ist, wobei den Bestimmungen dieses Artikels gelten pro annulierten Teil.
9. Eventuelle durch De Kaap gestellte Rabatte sind nicht gültig im Falle einer Stornierung von ein (Teil) der Veranstaltung, also die Gebühr wird berechnet auf den vollen Betrag ohne Abzug der MWS.
10. Bis 14 Tage vor der Veranstaltung kann die Anzahl der Tickets um maximal 10 % angepasst werden.
11. Der Auftraggeber ist berechtigt die Veranstaltung einmal zu verschieben. Von die Kosten der diesem Auftraggeber macht, bekommt De Kaap die Hälfte der Kosten nach Absatz 2 dieses Artikels. Wenn dann noch die Veranstaltung annuliert wird, dann ist der Auftraggeber - unabhängig von der Frist für der Veranstaltung - und zusätzlich zu den Bestimmungen dieses Artikels, - 75% Stornogebühr fällig. Das verschieben von einem Veranstaltung ist nur einmal möglich.
12. De Kaap ist immer gerichtigt um die Vereinbarung aus eigenen Gründen ohne jede Entschädigung oder Rückzahlung zu kündigen zugelassen.
9. Höherer Gewalt
1. Wenn De Kaap durch höheren Gewalt (teilweise) verhindert ist oder das es ihr ernsthaft behindert um seine Verpflichtungen nachzukommen, wird es nie verpflichtet einige daraus entstanden Folgeschäden an dem Auftraggeber zu kompensieren. Mit höheren Gewalt wird verstanden: stark behindert.
2. Von höheren Gewalt seitens De Kaap tritt im Fall von, aber nicht beschränkt auf, Krieg, Kriegsgefahr, (drohende) Terrorismus, Bürgerkrieg, Rebellion, Revolution, Feuer, Wasser, Überschwemmung, staatliche Maßnahmen, Streiks, Sit-ins, beschränkte Aussperrung, unersetzlichen Mitarbeiter und Wetter.
3. Mit höheren Gewalt wird gleichgesetzt alle überige Ursachen die außerhalb der Kontrolle oder das Risiko von De Kaap entstanden.
10. Beschwerungspflicht
1. Wenn der Veranstaltung nicht verlauft wie die Erwartungen von der Auftraggeber, ist der Auftraggeber erforderlich seine Teilnehmer(s) direkt vor Ort De Kaap mitzuteilen.
2. Wird die Beschwerung vor Ort ist nicht befriedigend kann der Auftraggeber das, innerhalb von 14 Tagen nach dem Veranstaltung, schriftlich und motiviert an De Kaap bekannt machen.
11. Hilfe und Unterstützung
1. De Kaap wird nach den Umständen der Auftraggeber oder der Teilnehmer (s) während ein Veranstaltung, soweit möglich, hilfen und unterstützen.
2. Die dadurch entstehenden Kosten werden von De Kaap getragen, nur wenn die Hilfe und Unterstützung der zugrunde liegenden Mangel in der Ausfuhrung der Vereinbarung in Einklang mit Artikel 12 De Kaap zurückzuführen ist.
3. Wenn die Ursache in Bezug auf die Hilfe und Unterstützung an den Auftraggeber oder die Teilnehmer (s) zurückzuführen ist, ist De Kaap, die Hilfe und Unterstützung nur verpflichtet in dem Umfang vernünftigerweise von ihm verlangt wird. Die Kosten sind in diesem Fall für der Auftraggeber oder der bestimmten Teilnehmer(s).
12. Haftung
1. De Kaap ist nicht haftig für Schäden, die durch dem Auftraggeber oder der Teilnehmer (s) entstanden sind, vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen.
2. De Kaap ist nur haftig für Schäden, die während oder anlässlich einer Verletzung bei der Erfüllung dem Vereinbarung verursacht werden. Außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von De Kaapoder ihre unmittelbaren Vorgesetzten liegt der Verantwortung pro jedes Teilnehmers De Kaap begrenzt auf höchstens einmal der Ticketpreis des Teilnehmers, mit einem Maximum von des gesamten Ticketpreises. De Kaap haftet niemals für Folgeschäden, einschließlich Lohn-und Krankenversicherung, mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einkünfte oder anderen Verlust der Auftraggeber, unabhängig von der Art und Weise, in der sie entstanden sind. Ungeachtet der vorstehenden Absätze dieses Artikels ist die Haftung von De Kaap für sonstige Schäden auf Seiten des Teilnehmers und / oder der Auftraggeber, begrenzt auf maximal das Dreifache der Ticketpreis von der Teilnehmer (im Falle eines Schadens auf Seiten der Teilnehmer) und dreimal der gesamten vom Auftraggeber geschuldeten Summe für dem Veranstaltung (wenn vom Auftraggeber beschädigt wird).
3. De Kaap übernimmt keine Haftung für Schäden, die vom Auftraggeber und / oder einem Teilnehmer berechtigten Schadensersatz im Rahmen eines eventuellen Auftraggeber oder die Teilnehmer (s) zu schließen oder zu einer abgeschlossen Versicherung.
4. Der Auftraggeber stellt De Kaap Forderungen (ein) Teilnehmer(s), im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages Schäden hat oder hat bekommen, außer bei Vorsatz oder bewusste Unachtsamkeit von De Kaap oder ihre unmittelbaren Vorgesetzten gelitten.
5. Die in diesem Artikel beschriebenen Ausschlüsse und / oder Beschränkungen der Haftung De Kaap gelten auch für Mitarbeiter De Kaap, von De Kaap eingeschalten Dritten und seine relevanten Dienstleister und deren Mitarbeiter.
6. De Kaap ist nicht haftet für Diebstahl von Eigentume eines Teilnehmer (s).
7. Die vorstehenden Bestimmungen lassen einigen Hatrung auf Grund von das zwingendem Recht ungehindert.
13. Rechte an geistigem Eigentum
1. Im Rahmen einer Veranstaltung oder der Vereinbarung eventuel durch oder im Namen von De Kaap gemachte Fotos, Filme oder andere Materialen oder (elektronische) Dateien, sind Eigentum De Kaap, ob sie an den Auftraggeber oder Dritte zur Verfügung gestellt ist, sofern nicht anders vereinbart. De Kaap ist genehmigt diese Fotos, Bilder oder andere Materialen oder (elektronische) Dateien auf jeder Art und Weise zu verwenden, offenlegen und / oder zu reproduzieren.
2. Der Auftraggeber stellt De Kaap frei von Ansprüche von Teilnehmer oder Dritte über die Rechte des geistigen Eigentum in Bezug auf die von oder im Namen von De Kaap gemachte Fotos, Filme oder andere Materialen oder (elektronische) Dateien, bei der Umsetzung der Veranstaltung vorgenommen wurden oder verwendet werden.
3. Es ist der Auftraggeber und Teilnehmer nicht erlaubt ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Managements von De Kaap Bilder (Fotos, Filme, etc.) im Rahmen der Veranstaltung oder der Vereinbahrung zu machen. Der Auftraggeber und / oder Teilnehmer, muss(en) separat schriftliche Zustimmung erhalten für die Offenlegung und / oder Vervielfältigung dieses Materials. De Kaap ist immer erlaubt, die Bedingungen eine solche Einwilligung (s) zu befestigen.
4. Es ist der Auftraggeber und Teilnehmer nicht erlaubt die Rechte am geistigen Eigentum einschließlich zu benutzen, genau wie aber nicht beschränkt bis dem Schutz des Urheberrechts, Logos, Wort und / oder Bildmarken, die De Kaap zugehören.
14. Geltendes Recht / Dispute
1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen De Kaap und der Auftraggeber ist das Niederländische Recht gültig, auch wenn der Dienst außerhalb der Niederlande ist.
2. Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung werden gemacht vor dem zuständigen Gericht in Arnhem, es sei denn das zwingendes Recht von ein anderes Gericht entsteht.
15. Einreichung
Die Bedingungen sind bei der Handelskammer in Rivierenland in Tiel eingereicht, unter der Nummer 11.03.20.79.